Erfordernis von Spinden oder Umkleideschränken
Liegen betriebliche Gründe vor, dass Mitarbeiter bei ihren Tätigkeiten eine bestimmte Arbeitskleidung tragen müssen, fordert die Arbeitsstättenverordnung generell die Einrichtung von Umkleideräumen mit Umkleideschränken. Eine Unterscheidung zwischen
- Arbeitskleidung zum Arbeitsschutz oder solcher zur Hygiene und
- Arbeitskleidung für ein einheitliches Erscheinungsbild aller Mitarbeiter oder
- ähnlichen Kriterien
gibt es dabei nicht.
Um die Privatsphäre der Mitarbeiter beim Wechsel zwischen beruflicher und privater Kleidung zu gewährleisten, müssen diese Umkleiden ferner
- räumlich abgeschlossen und abschließbar sowie
- nicht einsehbar sein und
- dürfen außerdem nicht von weiteren Personen anderweitig genutzt werden.
In Unternehmen oder Betriebsstätten mit mehr als neun Mitarbeitern sind stets getrennte Umkleideräume für Frauen und Männer vorgeschrieben. Ansonsten können beide einen Raum nutzen, falls die betrieblichen Abläufe ein zeitlich versetztes Umziehen beider Geschlechter erlauben und die Räume sicher abschließbar sind, um eine Störung zu verhindern. Gleiches gilt für Toiletten oder Waschräume. Schließen diese nicht unmittelbar an die Umkleide an, ist ebenso für den Weg sicherzustellen, dass Frauen und Männer sich hier nicht unbeabsichtigt begegnen können.
Bei weniger als fünf Beschäftigten dürfen Umkleide, Toilette und Dusche oder Waschbereich auch in einem einzigen Raum zusammengeführt werden, wobei der immer geforderten wirksamen Lüftung eines Umkleideraums hier noch einmal besondere Bedeutung zukommt.
Damit Kleidung oder persönliche Wertgegenstände in den Umkleideräumen einen sauberen und sicheren Aufbewahrungsort erhalten, muss für jeden Mitarbeiter ein Spind oder Umkleideschrank zur Verfügung stehen. Dieser soll immer
- ausreichend Platz,
- eine Belüftung,
- ein Ablagefach sowie
- ein Verschlusssystem
besitzen.
Es ist nicht zwingend erforderlich, dass jeder Mitarbeiter dauerhaft einen eigenen Spind erhält. Eine wechselnde Benutzung ist erlaubt, dafür müssen aber immer ausreichend Spinde für alle Mitarbeiter einer Schicht zur Verfügung stehen. Kommen dabei mehr als 100 Beschäftigte zusammen, brauchen Umkleideräume und Spinde zudem einen separaten Aus- und Eingang.